DAS EINFACHE MANDAT

Im Rahmen eines Generalunternehmervertrages werden für den Hausbau jeweils einzelne Zahlungsschritte vereinbart, entsprechend dem Baufortschritt. In der Regel ist eine erste Zahlung bei Vertragsunterzeichnung oder Baufreigabe fällig. Nachher ist als Beispiel eine weitere Zahlung fällig, wenn die Decke über Untergeschoss fertig betoniert ist.

Genau zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Baukontrolle durch den Bautreuhänder, dieser bestätigt in einem kurzen Protokoll die Übereinstimmung vom Baufortschritt und der vereinbarten Zahlungstranche. Der Bautreuhänder prüft beim Generalunternehmer die Werkverträge, die Baukostenübersicht sowie das Kontoblatt zum Baukonto vom Generalunternehmer. Immer dann, wenn die Zahlungstranche fällig ist. Der Besteller erhält das Protokoll, daraufhin muss er dann sofort die fällige Zahlung auslösen. Es wird zwischen Generalunternehmer und Besteller vereinbart, wer den Aufwand für dieses Bautreuhandmandat übernimmt.

DAS KOMPLEXE MANDAT:

Der Generalunternehmer sendet jede Rechnung, die Baustelle betreffend, zur Kontrolle und Visierung dem Bautreuhänder. Der Bautreuhänder prüft die Baustelle, der Bautreuhänder prüft die Baukostenübersicht. Er unterzeichnet zudem mit zweiter Unterschrift den Zahlungsauftrag an die finanzierende Bank. Dieser Aufwand ist wesentlich grösser als beim einfachen Mandat. In der Regel werden diese Mandatskosten vom Generalunternehmer getragen.

ANMERKUNG:

Der Bautreuhänder ist nicht beauftragt den Bau auf Mängel zu prüfen, Mängel zu rügen, auf der Baustelle Anweisungen zu erteilen etc. Die Parteien können sich daraufhin einigen, dass der Bautreuhänder im Rahmen seiner Tätigkeit und seines Fachwissens gewisse Aufgaben übernimmt, dies ist jedoch mit einem Auftrag genau zu definieren.